Abwasserbeseitigung
Kläranlage
Illerstraße 20
87763 Lautrach
Tel: 08394/1468
Fax: 08394/926833
Email:
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Klärwärter: Rottmar Werner, Armin Kohlmus
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Die Gemeinden Lautrach, Legau und Kronburg haben sich in den 80er Jahren mit der Errichtung einer zentralen Abwasserbeseitigung befasst und sich entschlossen, diese technisch anspruchsvolle Herausforderung gemeinsam zu bewältigen. Die Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel wurde Mitte der 80er Jahre in Lautrach errichtet. Die Eröffnungsfeier fand am 21.04.1990 statt.
Das Kanalnetz wurde in den folgenden Jahren bzw. Jahrzehnten ständig erweitert. Einzugsgebiete sind die Gemeinden Lautrach, Legau und Kronburg.
Für die Reinhaltung unserer Fließgewässer und des Trinkwassers aus öffentlichen Brunnen ist eine funktionierende Abwasserbeseitigung unverzichtbar. Hierfür müssen die Leitungen im öffentlichen und privaten Bereich in einem einwandfreien Zustand sein und die Kläranlage dem Stand der Technik entsprechen. Da an die Reinigung des Abwassers immer höhere Anforderungen gestellt werden, die von den einzelnen Grundstückseigentümern kaum zu erbringen sind, kann dies nur durch eine zentrale Abwasserbeseitigung effizient sichergestellt werden.
Zuständigkeiten
Die Gemeinden sind für die öffentlichen Einrichtungen zuständig. Zur öffentlichen Einrichtung gehören sämtliche Hauptsammler, Ortskanäle und auch die Teile der Grundstücks- anschlüsse, soweit sie sich im öffentlichen Straßengrund befinden.
Private Abwasseranlage
Für die Abwasseranlagen im privaten Bereich sind die Grundstückseigentümer zuständig. Dazu zählen die Einrichtungen von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude.
Pflichten der Anlagenbetreiber
Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass alle Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sind, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden (z.B. Dichtheit der Anlagen). Diese Pflichten betreffen sowohl die öffentlichen wie auch die privaten Abwasseranlagen.
Warum müssen die Abwasseranlagen funktionsfähig und dicht sein?
Schadhafte und undichte Abwasseranlagen führen zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser. Damit gerät die Qualität unserer Trinkwasserversorgung in Gefahr. Schäden in Leitungen können auch zu Überflutungen von Kellern führen und durch Wurzeleinwuchs Verstopfungen verursachen. Bei hohem Grundwasserstand kann Fremdwasser in die Abwasserleitungen eindringen und damit den Betriebsaufwand erhöhen und die Reinigungsleistung in der Kläranlage vermindern. Deshalb sind funktionierende und dichte Abwasserleitungen wichtig.
Informationen für Bauherren
Jedes Grundstück, das an eine Entwässerungseinrichtungsanlage angeschlossen wird, ist vom Grundstückseigentümer mit einer Abwasseranlage (Grundstücksentwässerungsanlage, Kontrollschacht und Grundstücksanschluss im privaten Bereich) zu versehen. Diese Abwasseranlage ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Gleiches gilt für eine Verbesserung, Erneuerung, Änderung, Stilllegung oder Beseitigung einer bestehenden Anlage.
Besteht zum öffentlichen Kanal kein ausreichendes Gefälle oder liegen Einleitungsstellen unter der Rückstauebene, ist der Einsatz und der Betrieb einer Abwasserhebeanlage notwendig. Ein ganz entscheidender Grundsatz ist der Schutz gegen Rückstau im Kanal, gegen den sich jeder Grundstückseigentümer selbst zu schützen hat. Alle Arbeiten an Abwasseranlagen dürfen nur von „fachlich geeigneten Unternehmen“ ausgeführt werden.
Entwässerungsplan
Bei Neubauten und Umbauten benötigen Sie neben einem genehmigten Bauantrag auch einen genehmigten Entwässerungsplan für Ihre private Abwasseranlage.
Bevor Sie mit dem Bau der privaten Abwasseranlagen beginnen, müssen Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel bzw. bei den Gemeinden einen Entwässerungsantrag einreichen.
Einzureichende Planunterlagen
Bei Neubauten und Umbauten sind bei der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel bzw. bei den Gemeinden die Entwässerungspläne für jede Grundstücksentwässerungsanlage 2-fach, mit den nachfolgenden Anlagen, einzureichen. (§§ 10 ff. Entwässerungssatzung)
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Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1:1000
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Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen ersichtlich ist
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Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100
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Beschreibung/Berechnung/Unterlagen über Anlagen
Weitere Informationen sind hier abrufbar:
Entwässerungssatzungen der Gemeinden:
Beitrags- und Gebührensatzungen der Gemeinden zu den Entwässerungssatzungen:
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Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Lautrach
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Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Legau
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Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kronburg
Informationen:
Antrag zum Download