Amtl. Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Am Dienstag, 24. September 2024 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Schulverband Legau im Sitzungssaal Rathaus Legau statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
01 | Vorstellung der Planung für weitere Räumlichkeiten zur Ganztagsbetreuung |
02 | Weitere Vorgehensweise zum Neubau einer Schulturnhalle |
03 | Wahl der Stellvertretung des Schulverbandsvorsitzenden |
04 | Bekanntgabe Jahresrechnungsergebnis 2023 |
05 | Haushalt 2024 |
05 A | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan |
05 B | Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogramms 2023 - 2027 |
05 C | Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans 2023 - 2027 |
06 | Weiteres nach Bedarf |
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Im Anschluss wird die Sitzung nicht öffentlich weitergeführt.
Schulverband Legau
Franz Abele
1. Bürgermeister
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Bekanntmachung
Am Montag, 23. September 2024 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung im Sitzungssaal im Rathaus Legau statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
01 | Wahl der 1. Stellvertretung des Gemeinschaftsvorsitzenden |
02 | Änderung der Benutzungsordnung der Kläranlage |
03 | Weiteres nach Bedarf |
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Im Anschluss wird die Sitzung nicht öffentlich weitergeführt.
Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel
Franz Abele
1. Bürgermeister
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Bekanntmachung
Das Landratsamt Unterallgäu hat die Haushaltssatzung 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel gewürdigt. Sie enthält keine nach Art. 71 Abs. 2 (Kreditaufnahmen) und Art. 67 Abs. 4 (Verpflichtungsermächtigungen) der Gemeindeordnung (GO) genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Auf die amtliche Bekanntmachung an den gemeindlichen Anschlagtafeln wird hingewiesen.
Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel
Franz Abele
Gemeinschaftsvorsitzender
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Amtliche Bekanntmachung
Zum 15. November 2023 sind an die jeweils zuständigen Gemeinden Legau, Lautrach und Kronburg zur Einzahlung fällig:
Grundsteuer und
Gewerbesteuer
Franz Abele
Gemeinschaftsvorsitzender
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Einführung des Digitalen Bauantrags
Das Landratsamt Unterallgäu hat mitgeteilt, dass ab 01.03.2023 der Digitale Bauantrag eingeführt wird. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, für das Unterallgäu, Bauanträge sowie weitere baurechtliche Anträge und Anzeigen bequem in elektronischer Form einzureichen. Planverfasser müssen sich zur Einreichung entsprechend registrieren und laden den Bauantrag über das Bayerische Landesportal hoch. Das Landratsamt wird benachrichtigt, holt den Bauantrag digital ab und beginnt mit der Bearbeitung. Der schriftliche Bauantrag in Papierform ist weiterhin uneingeschränkt zulässig. Allerdings ist mit der Einführung des Digitalen Bauantrags folgende grundsätzliche Umstellung verbunden: Schriftliche Bauanträge und weitere schriftliche Anträge sind ab der Einführung des Digitalen Bauantrags nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt einzureichen. Das Verfahren beginnt erst mit Eingang im Landratsamt. Den Gemeinden werden die Unterlagen unverzüglich nach Eingang des Antrags übermittelt mit der Bitte um Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. Damit beginnt auch die Zweimonatsfrist zur Erteilung des Einvernehmens. Vorteil der Verfahrensumstellung ist ein Zeitgewinn, der durch die parallele Bearbeitung bei Gemeinde und Landratsamt erzielt werden kann. Die Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig. Anträge können nur über das Bayerische Landesportal und die dortigen Online-Assistenten wirksam eingereicht werden.
Für Auskünfte steht das Landratsamt Unterallgäu unter E-Mail: ; Telefon: 08261/995-120 oder -146 zur Verfügung.
Ihr Bürgermeister
Franz Abele Reinhard Dorn Hermann Gromer
Markt Legau Gemeinde Lautrach Gemeinde Kronburg
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BEKANNTMACHUNG
Landkreis - Abfallwirtschaft
Ab 1. Januar 2022 wird die Anmeldung von Mülltonnen im Landkreis Unterallgäu komfortabler. Denn dann ist dies online möglich, teilt die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises mit. Auch die Abholung von Sperrmüll kann man künftig übers Internet anfordern. Ab 2022 übernimmt der Landkreis alle Aufgaben rund um die Abfallentsorgung von den Gemeinden. Über ein neues Online-Portal können Grundstückseigentümer in Zukunft viele abfallwirtschaftliche Dinge erledigen, unter anderem
Restmülltonne, Biomülltonne und Altpapiertonne anmelden, ummelden oder abmelden,
Sepa-Mandat für Müllgebühren erteilen,
Befreiung von der Biotonne beantragen,
Sperrmüllabholung bestellen oder
Gebührenbescheide einsehen.
Neu ist auch: Für die Mülltonnen gibt es ab Januar 2022 einen Liefer- und Abholservice. Sie müssen nicht mehr vom Bürger selbst abgeholt werden.
Die Zugangsdaten, mit denen man sich im neuen Online-Portal anmelden kann, erhält jeder Grundstückseigentümer Ende 2021 per Post. Wer keinen Internetanschluss hat, kann eine Vertrauensperson um Hilfe bitten. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, sich mit seinen Zugangsdaten an die Verwaltungsgemeinschaft vor Ort zu wenden. Im Dezember erhalten alle Grundstückseigentümer außerdem einen neuen Gebührenbescheid vom Landkreis. Das Online-Portal ist voraussichtlich zum Jahresende unter www.unterallgaeu.de/abfall zu finden. Über die Neuerungen informieren kann man sich auf der Seite schon jetzt. Bei Fragen gibt die Kommunale Abfallwirtschaft Auskunft unter Telefon (08261) 995-8010.
Der neue Abfuhrkalender 2023 liegt im Rathaus zur Abholung bereit oder kann unter https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/buergerservice/abfallentsorgung/abfuhrkalender eingesehen werden.
Franz Abele
Gemeinschaftsvorsitzender
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Eza!-Energieberatung im Illerwinkel
Die Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) und Verbraucherzentrale Bayern bieten in Kooperation mit der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr eine kostenlose telefonische Beratung über energiesparende Maßnahmen und Fördermöglichkeiten an. Voranmeldung bitte unter Telefon 08330/9401-0.